USP <787>: Anwendung und Geltungsbereich
- Gilt speziell für Arzneimittel auf Proteinbasis (nicht alle Formen von Injektionslösungen)
- Analyse von Enddosis und Verpackung
- Kleinere Testproduktmengen
- Kleinere Testaliquoten
- Definition einer „inhärenten“ Form von Partikeln
- Beschreibung von Vorbereitungs- und Testmethoden
- Definition von oberen Grenzwerten für Partikellast
Obwohl sich USP <787> ausschließlich auf Formulierungen auf Proteinbasis konzentriert, gibt es einige Ähnlichkeiten zwischen USP <787> und USP <788> (Partikel in Injektionen):
- Primäres Verfahren: Lichtabschattung1
- Sekundäres Verfahren: Lichtmikroskopie
- Mindestzahl an Aliquoten = 4
- Schwellenwerte für Partikelgröße: ≥ 10 und ≥ 25 µm
- Partikelgrenzwerte:
- SVI: 6.000 und 600 pro Behälter
- LVI (> 100 ml): 25 und 3 pro ml*
*Größere Testmengen müssen auch einen Behältertest bestehen: Nicht mehr als 6.000 Stk. zu 10 Mikrometer und nicht mehr als 600 Stk. zu 25 Mikrometer.
1 Sollte das primäre Verfahren nicht geeignet sein (z. B. bei Zubereitungen mit geringerer Klarheit oder erhöhter Viskosität), muss eine mikroskopische Partikelzählung vorgenommen werden.